Aufenthalt im Risikogebiet?

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich möchte Sie bitten, dass Sie nach dem Besuch eines Risikogebietes nicht Ihren Arbeitsplatz –also die Schule- aufsuchen.

Weitere Informationen entnehmen bitte dem folgenden Link: 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html

Unter diesem Link finden Sie die folgenden Informationen:

Ich war im Urlaub im Ausland, leider ein Risikogebiet. Wo muss ich mich jetzt melden?

Waren Sie tatsächlich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet? Wenn ja, müssen Sie gleich nach Ihrer Ankunft zwei Dinge erledigen:

1. Rufen Sie in Ihrer Hausarztpraxis an und fragen Sie nach einem Corona-Test, weil Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind.

2. Rufen Sie umgehend Ihr Gesundheitsamt an und geben Sie Bescheid, dass Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind. Für die Zeit der Absonderung unterliegen Sie dann der Beobachtung durch diese Behörde.

Und wenn ich das nicht tue?

Dann verstoßen Sie leider gegen deutsches Recht. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist das eine Straftat und kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden.

Bitte reisen Sie nicht in ein Risikogebiet – beispielsweise die Niederlande- . Informieren Sie sich und verhalten Sie sich so, dass eine Gefährdung anderer am Ulricianum minimiert wird.

Sollte mir bekannt werden, dass Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind, werde ich Sie vom Präsenzunterricht ausschließen. Die Zeitdauer werde ich in Absprache mit dem Gesundheitsamt und der Landesschulbehörde festsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Schröder, Schulleiter

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