Schulvorstand


In jeder öffentlichen Schule ist grundsätzlich ein Schulvorstand zu wählen. Der Schulvorstand ist seit 2007 das zweite Kollegialorgan in der Schule, daraus ergibt sich für die Eltern- und Schülermitarbeit ein deutlich vergrößerter Mitwirkungs- und Verantwortungsbereich. Die Schulleitung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler wirken in diesem Gremium zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Der Schulvorstand hat bei Schulen in der Größe des Ulricianums (mit über 50 VollzeitLehrkräften) 16 Mitglieder. Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Schulleiterin oder des Schulleiters bilden eine Hälfte der Mitglieder (§ 38 b Abs. 1 S. 2 NSchG). In der Regel teilen sich Eltern- und Schülervertreterinnen und –vertreter die andere Hälfte. Die Mitglieder des Schulvorstands sind:

Herr Musolf (Schulleiter und Vorsitzender)
Herr Jansing (Stellvertr. Schulleiter)
Elternvertreter
Herr Müller, Herr Luden, Herr Tertilt, Herr Müller-Dunkmann,
Frau Arends, Frau Schmerbeck – Kotikambe, Herr Brunkow
Schülervertreter
Jana Wegner, Simon Baalmann, Geesche Günther, Heye Götz
Kollegiumsvertreter
Herr Engelbart, Herr Hohmeier, Frau Grote, Herr Steininger,
Herr Frerichs, Herr Lüngen, Herr Struckmeyer, Frau M. Frerichs

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